Wohnen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft
Seit ca. 2 Jahren begleiten wir die "Allee-WG", eine Mieter- bzw. Angehörigen-geführte ambulant betreute Wohngemeinschaft in Riesa. Grund genug, um dieses Konzept der WG als alternative Möglichkeit der Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen etwas genauer vorzustellen.
Frei nach dem Motto "Gemeinsam statt Einsam" wohnen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft mehrere Mieter, welche nicht mehr alleine in mitunter nicht barrierefreien Wohnraum leben wollen oder können, die aber noch lange nicht bereit sind, in ein Pflegeheim zu ziehen, bzw. dies für sich gar nicht als Alternative ansehen. In diesem Marktsegment etablierten sich bereits seit geraumer Zeit die ambulanten Wohngemeinschaften.
Die größten Vorteile liegen hierbei klar auf der Hand. Die komplette Entscheidungsgewalt, darüber was passiert, liegt beim Mieter. Es sind, wenn auch teilweise gemeinschaftlich geteilt, die eigenen vier Wände. Der Wohnraum ist barrierefrei hergerichtet und die Mieter entscheiden in persönlichen Belangen weiterhin individuell und in allen anderen Bereichen gemeinschaftlich, wie der Tag in der WG abläuft.
Dies verlangt auf der anderen Seite aber eine engagierte und aktive Beteiligung der Mieter und deren Angehörigen am Gemeinschaftsleben. Nur dadurch kann die Gemeinschaft gestaltet werden und die WG wird mit Leben erfüllt.
In der Allee-WG wird jeder Mieter bzw. sein vertretungsberechtigter Angehöriger Mitglied in der Auftraggebergemeinschaft (AGG) der WG. Diese ist ein vereinsähnliches, demokratisches, auf einfachen Mehrheitsentscheidungen basierendes Gremium. In ihm werden die Synergien der Gemeinschaft gebündelt und alle Entscheidungen die das Gemeinschaftsleben betreffen beschlossen. In regelmäßig stattfindenden AGG-Treffen werden z.B. eine WG-Ordnung beschlossen oder Events und Feste geplant, es wird die Einrichtung und Ausstattung der WG organisiert, es wird Mietern bei bürokratischen und organisatorischen Angelegenheiten geholfen, und es werden nicht zuletzt alle Aufträge vergeben, welche das Gemeinschaftsleben unterstützen. Hierzu zählen die gemeinschaftlich organisierte Betreuung und alle hauswirtschaftlichen Belange vom Einkauf bis hin zur Reinigung des Wohnraums. Auf der anderen Seite bleiben essentielle Bestandteile des Wohnens in rein individueller und privater Entscheidungsgewalt. Jeder Mieter schließt entsprechend seinem individuellen Pflegebedarf einen Pflegevertrag mit einem ambulanten Pflegedienst. Außerdem hat jeder Mieter in seinen eigenen Wohnräumen die freie Hand sich seinen eigenen Wohnraum individuell, mitunter neu und modern aber auch wie seit Jahren oder gar Jahrzehnten gewohnt einzurichten.
Der WG-Alltag in Bildern
Charakteristik einer Bewohner- bzw. Angehörigen-geführten ambulant betreuten WG:
- zunehmende Berücksichtigung in der Pflege-Gesetzgebung des SGB XI (Sozialgesetzbuch XI), z.B. im PSG I (Pflegestärkungsgesetz I) oder im PNG (Pflegeneuausrichtungsgesetz), mit einer einhergehenden zunehmenden finanziellen Unterstützung durch die Pflegekassen
- individuelle Gestaltung der Mieter-Zimmer, gemeinschaftliche Gestaltung der Gemeinschaftsräume, denn vermietet wird grundsätzlich nur leerer Wohnraum auf Basis eines normalen privaten Mietvertrags
- gemeinschaftliche, demokratische Eigenverwaltung der Wohngemeinschaft durch die Bewohner bzw. deren vertretungsberechtigten Angehörigen in allen Fragen, die die Gemeinschaft betreffen und gestalten
- Notwendigkeit aktiver Teilnahme von Bewohnern und Angehörigen an der Gestaltung und Durchführung des WG-Alltags
- für jeden Bewohner individuell gestaltete Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
Haben Sie Interesse an weiteren Informationen zu alternativen Wohnformen oder sehen Sie das Wohnen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft als Alternative für sich oder einen Ihrer Angehören, dann beraten wir Sie hierzu gern.
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